WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR UVV DGUV-70 PRÜFUNG

UVV ist die Abkürzung für Unfallverhütungsvorschriften. Die UVV beinhalten verbindliche Pflichten, welche die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gewährleisten sollen. Arbeitgeber, Unternehmen und alle bei der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherten müssen diese Vorschriften befolgen.

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erlassen. Die UVV bezieht sich auf den Paragraf 57 der DGUV Vorschrift 70.

Folgende Grundsätze sind fester Bestandteil der UVV nach DGUV-70:

  • Tägliche Prüfung des Dienstfahrzeuges durch den Fahrer (Arbeitnehmer)
  • Regelmäßige Prüfung des Dienstfahrzeuges durch den Halter (Arbeitgeber)
  • Jährlich durchgeführte Sachkundigenprüfung von YEPLY

Der Sicherheits-Check gemäß Unfallverhütungsvorschriften (UVV) beim Fahrrad beinhaltet folgende Hauptpunkte: 

  • Überprüfung des Rahmens,
  • der Bremsanlage,
  • des Antriebs,
  • der Zusatzausstattung,
  • der Lichtanlage
  • und bei E-Bikes wird auch die Motorentechnik überprüft.
  • Eine Probefahrt ist ebenfalls Teil der UVV-Prüfung beim Fahrrad.

Fällt das Dienstfahrrad unter die Kategorie betrieblich genutzte Fahrzeuge, hat auch der Arbeitnehmer seinen Anteil an den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zu erfüllen. Bei täglicher Nutzung muss das Dienstfahrrad kurz überprüft werden, um sicherzugehen, dass es sich in einem betriebssicheren Zustand befindet.

Fällt das Dienstfahrrad unter die Kategorie betrieblich genutzte Fahrzeuge, hat auch der Arbeitgeber seinen Anteil an den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zu erfüllen. Die UVV-Fahrzeugkontrolle muss bei Bedarf, mindestens aber einmal pro Jahr erfolgen und durch einen Sachkundigen vorgenommen werden. Der Arbeitgeber ist hier für die mindestens jährliche Durchführung verantwortlich. Dabei spielt die Dokumentation eine wichtige Rolle, wenn Prüfungen – beispielsweise im Schadensfall – nachgewiesen werden müssen. Ist diese fehlerhaft oder unzureichend, drohen trotz durchgeführter Kontrolle rechtliche Konsequenzen. Tatsächlich benötigt es im schlimmsten Fall nur ein einziges fehlendes Dokument, um im Schadensfall ohne ausreichende Nachweise dazustehen. Bußgelder von 2.500 bis 10.000 Euro und die Gefahr, auf den Kosten eines Unfalls sitzen zu bleiben, sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden.